BühnenPyroTechnik
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Qualifikationsbezeichnung: Behördlich geprüfter Bühnenpyrotechniker mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz §7 für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (Klassen I/II/III/IV/T1/T2) in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen (Hallen, Studios, Diskos, etc.). |
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